TCBH-Gastronomie öffnet - Bitte beachtet die Auflagen

30.05.2021

Liebe Mitglieder,

die bei den sinkenden Inzidenzzahlen beschlossenen Lockerungen erlauben uns, auch unser Clubheim langsam wieder zu öffnen. Wir haben darüber bereits mit Resi und Norbert gesprochen. Die beiden freuen sich schon sehr, Euch wieder bewirten zu dürfen.

Natürlich sind wir dabei immer noch an strenge Auflagen gebunden, die uns die seit dem 28. Mai gültige Corona-Schutzverordnung NRW (CorSchVO, Link) vorschreibt. Da wir uns laut CorSchVo in Hamm aktuell in Inzidenzstufe 3 befinden (7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen), gelten bis auf Weiteres folgende Regeln für unsere Bewirtung:

Bei Verzehr auf der Terrasse:

  • Alle Gäste benötigen ein negatives Testergebnis, einen Impf-Nachweis oder sind von einer Infektion genesen
  • Es sind feste Sitzplätze einzuhalten
  • Kontaktnachverfolgung: Wir werden an diesem Wochenende über Luca einen QR-Code für jeden einzelnen Tisch erstellen, damit wir die feste Tischeinteilung einhalten und dokumentieren können
  • Maximal zwei Hausstände pro Tisch mit maximal fünf Personen

Kioskverkauf bei Verzehr außerhalb der Terrasse ist ebenfalls möglich.

Sollte sich die 7-Tage-Inzidenz weiterhin so positiv entwickeln, dass wir in Hamm in Inzidenzstufe 2 oder gar 1 fallen (unter 50, bzw. unter 35 an fünf aufeinander folgenden Werktagen), entfällt die Testpflicht. Erlaubt sind in diesem Fall maximal drei Hausstände mit maximal zehn Personen pro Tisch.

In diesem Sinne - Prost und guten Appetit!

Euer Vorstand

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